Bedingungen zum Mietvertrag
Die Firma Wagner Immobilien, 24351 Damp, nachstehend Vermittler genannt, vermietet Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers.
- Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Vermittler ihn schriftlich bestätigt hat. Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsabschluß der volle Rechnungsbetrag fällig. Der Vermittler behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung den Mietvertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen.
- Der Vermittler versucht nach Möglichkeit den Wünschen der Feriengäste im Hinblick auf die Lage der Ferienwohnungen und der Ferienhäuser zu entsprechen. Sollte aufgrund besonderer Umstände das angemietete Objekt belegt oder aufgrund eines Schadens gesperrt sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzobjekt einverstanden. Ein finanzieller Anspruch an den Vermittler besteht nicht.
- Am Anreisetag kann die Wohneinheit wegen vorheriger Reinigung erst ab 15.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr freizugeben.
- Der Vermittler vermietet eingerichtete Wohneinheiten. Der Mieter behandelt die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich. Der Mieter verpflichtet sich, bei Bezug die Einrichtungen auf Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermittler geltend zu machen. Kommt der Mieter dem nicht nach, steht ihm insoweit ein Mietminderungsanspruch nicht zu.
- Rauchen: Unsere Ferienwohnungen und –Häuser sind Nichtraucherobjekte. Aus Rücksicht auf die Mehrzahl unserer Gäste bitten wir Sie in den Räumlichkeiten nicht zu rauchen. Selbstverständlich können Sie auf der Loggia/Terrasse rauchen.
- Hunde sind in bestimmten Objekten nach Absprache willkommen. Katzen sind nicht gestattet. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Sitzen und Liegen in den Betten und auf den Sofas ausschließlich den menschlichen Feriengästen vorbehalten ist. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten für eine aufwendige Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
- Bei telefonischer Buchung werden die Bedingungen zum Mietvertrag Vertragsbestandteil und eine mangelnde Vertretungsmacht des Anrufers gilt als genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Reservierungsbestätigung erfolgt.
- Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist getrennt nach Wertstoffen in die Müllkontainer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
- Der Mietpreis sowie evtl. Nebenkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Telefongebühren werden nach Verbrauch mit € 0,15 pro Einheit berechnet und sind am Abreisetag bei der Schlüsselrückgabe mit dem Vermittler abzurechnen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Mieteinheit aufzunehmen, als in der jeweils gültigen Preisliste vorgesehen ist. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
- Die Zahlungsbedingungen ersehen Sie auf der Vorderseite dieses Vertrages.
- Für übernommene Zweitschlüssel kann eine Kaution von € 20,-- pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel verloren, sieht sich der Vermittler gehalten, für den notwendigen Austausch des Zylinders einen Betrag von ca. € 200,-- zu erheben.
- Tritt der Mieter vor dem 28. Tage vor Mietbeginn zurück, so entsteht für ihn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Mietbetrages, mindestens jedoch ein Betrag von € 25,--. Bei einem Rücktritt innerhalb von 28 Tagen bis 8 Tage vor Mietbeginn entsteht eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 25 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn in Höhe von 50 % des Mietbetrages, mindestens jedoch ein Betrag von € 25,--. Bei Nichtantritt der Reise wird eine Stornogebühr von 80 % berechnet. Der Vermittler hat das Recht, den konkreten Schaden gemäß § 651 i BGB analog zu berechnen, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich gewesen ist. Sofern das Mietobjekt anderweitig vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr auf 10 % des Mietpreises.
- Im Mietpreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten; deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluß.
- Die am Ort aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
- Mündliche Nebenabreden, die von diesen Bedingungen zum Mietvertrag abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler.
- Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Sinngehalten rechtlich zulässiger Weise entspricht.
- Seit dem 01.01.2017 erhebt die Gemeinde Damp eine Übernachtungssteuer.
Befreit von der Steuer sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. - Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eckernförde. Für Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht.
Stand: Dezember 2016